Gutachter nach Unfall selbst wählen: Ihre Rechte

Verfasst vonBahoz Baabe
Gutachter nach Unfall selbst wählen: Ihre Rechte

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen für Ihr Schadengutachten selbst auswählen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben, und Sie müssen nicht den günstigsten Anbieter am Markt suchen. Entscheidend ist, dass der Gutachter unabhängig arbeitet und dass seine Kosten für die Begutachtung erforderlich und angemessen sind. Der folgende Ratgeber erklärt, wie diese Rechte begründet sind und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Key Takeaways

  • Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
  • Die Gutachterkosten sind Teil des Schadensersatzes, wenn die Begutachtung erforderlich ist. Dafür kommt es auf die Sicht eines verständigen Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung an.
  • Nach einem BGH-Urteil von 2024 tragen Sie grundsätzlich nicht das Risiko, dass Ihr Gutachter für Sie nicht erkennbar zu hoch abrechnet. Das gilt nicht, wenn der Gutachter selbst aus abgetretenem Recht gegen die Versicherung vorgeht.
  • Achten Sie auf Unabhängigkeit, Berufshaftpflicht, transparente Honorare und nachvollziehbare Dokumentation.

Dürfen Sie den Gutachter nach einem Unfall selbst wählen?

Ja. Wer durch einen fremden Verkehrsfehler einen Schaden erleidet, kann nach § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Zustand hergestellt wird, der ohne den Unfall bestehen würde. Statt der Herstellung kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Die Begutachtung des Schadens gehört zu den Positionen, die Sie zur Feststellung dieses Betrags benötigen. Die Vorschrift regelt damit den Anspruch selbst und enthält kein Recht des Schädigers, den Gutachter zu bestimmen. Den vollständigen Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de: § 249 BGB.

Der Bundesgerichtshof hat das 2024 ausdrücklich bestätigt: Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit dem Schadensgutachten zu beauftragen (BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22, Pressemitteilung Nr. 086/2024). Im selben Urteil hat er die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf Sachverständige übertragen. Was das für die Kosten bedeutet, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Warum die Gegenseite Ihnen keinen Gutachter vorschreiben darf

Die Versicherung des Unfallgegners kann einen Gutachter vorschlagen. Dazu ist sie berechtigt, eine Pflicht für Sie entsteht daraus nicht. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen. Das gilt auch dann, wenn der vorgeschlagene Gutachter bekannt, nahegelegen oder für die Versicherung schnell verfügbar ist.

Ein Vorschlag ist deshalb keine Vorgabe. Prüfen Sie in Ruhe, wer Ihr Fahrzeug begutachtet, und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn Sie sich für einen anderen Sachverständigen entscheiden, sollten Sie das der Versicherung schriftlich mitteilen und den Auftrag dokumentieren.

Wie werden die Gutachterkosten ersetzt?

Die Kosten eines Schadengutachtens sind grundsätzlich ersatzfähig, wenn die Beauftragung aus Sicht eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung erforderlich erscheint. Die Schadenshöhe nach der Begutachtung allein entscheidet nicht darüber, denn zu diesem Zeitpunkt ist sie Ihnen oft noch nicht bekannt. Ob ein Gutachten bei kleinen Schäden überhaupt nötig ist, behandeln wir in unserem Ratgeber zur Bagatellgrenze zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten.

Wichtig ist außerdem das sogenannte Sachverständigenrisiko. Nach dem Urteil des BGH vom 12.03.2024 (VI ZR 280/22) sind im Verhältnis zum Schädiger auch Rechnungspositionen ersatzfähig, die ohne Ihr Verschulden unangemessen sind, etwa überhöhte Ansätze oder Leistungen, die für Sie nicht erkennbar gar nicht erbracht wurden. Drei Einschränkungen sollten Sie kennen:

  • Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, können Sie die Zahlung nur an den Gutachter verlangen, Zug um Zug gegen Abtretung Ihrer Ansprüche gegen ihn.
  • Hat sich der Gutachter Ihren Anspruch in Höhe seines Honorars abtreten lassen und klagt er selbst, kann er sich nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen. Er muss dann beweisen, dass seine Positionen erforderlich waren.
  • Der Schutz greift nur für Überhöhungen, die Sie nicht erkennen konnten. Klären Sie das Honorar deshalb vor dem Auftrag.

Woran Sie einen seriösen Sachverständigen erkennen

Ein seriöser Kfz-Sachverständiger arbeitet unabhängig von Werkstätten, Autohäusern und Versicherungen. Er sollte Ihnen die Frage nach seiner Berufshaftpflicht beantworten können und die Honorare vor dem Auftrag offenlegen. Achten Sie außerdem auf diese Punkte:

  • Eine nachvollziehbare Dokumentation mit Fotos, Messungen und Begründung der Reparaturkosten
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung und eine nachvollziehbare Qualifikation
  • Erreichbarkeit, wenn Rückfragen zu Ihrem Fahrzeug auftauchen
  • Ein schriftliches Angebot oder eine Honorarvereinbarung vor Beginn der Arbeit

Baabe Ingenieurbüro und Sachverständiger ist eine freie Kfz-Gutachterpraxis in Stuttgart. Inhaber Bahoz Baabe, M.Sc. Mechatronik, arbeitet mit einer Berufshaftpflicht bei der Allianz. Sie erreichen die Praxis rund um die Uhr unter 0711 82654569. Mehr zur Unfallbegutachtung finden Sie auf der Seite Unfallgutachten Stuttgart.

Worauf sollten Sie bei der Beauftragung achten?

Die ersten Stunden nach dem Unfall entscheiden oft darüber, wie gut sich der Schaden später belegen lässt. Sichern Sie Fotos der Schäden an beiden Fahrzeugen, der Unfallstelle und der Umgebung. Notieren Sie Namen und Versicherungsdaten der Beteiligten und lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist.

Wenn Sie einen Gutachter beauftragen, bitten Sie vorab um einen Hinweis zu Honorar und Leistungsumfang. Klären Sie außerdem, wer die Rechnung zunächst bezahlt und wie die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung laufen soll. Sie können den Schaden auch digital melden. Den Ablauf finden Sie auf der Seite Unfallschaden digital melden.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist unser Gutachten für Sie als Geschädigten kostenlos. Die Ausführung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Was tun, wenn die Versicherung einen Gutachter vorschlägt?

Prüfen Sie den Vorschlag, ohne ihn sofort anzunehmen. Fragen Sie nach dem Namen, der Erreichbarkeit und dem Honorar. Wenn Sie sich für einen eigenen Sachverständigen entscheiden, bleibt das Ihr Recht. Der Vorschlag der Gegenseite ist für Sie keine verbindliche Vorgabe.

Lassen Sie sich auch nicht darauf festlegen, das Fahrzeug nur in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen. Die Reparaturwahl ist eine eigene Frage, die von der Gutachterwahl getrennt zu betrachten ist.

Warum die Unabhängigkeit des Gutachters zählt

Ein Gutachter soll den Schaden objektiv feststellen. Das ist die Grundlage, auf der Ihre Forderung gegenüber der Versicherung steht. Ein Gutachten, das im Interesse einer Partei erstellt wurde, lässt sich leichter angreifen. Deshalb lohnt es sich, bei der Auswahl auf die Unabhängigkeit zu achten, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Unabhängigkeit zeigt sich in der Praxis an einfachen Fragen. Wer bezahlt den Sachverständigen? Gibt es eine Verbindung zur Werkstatt, die später die Reparatur ausführt? Erhält der Gutachter Aufträge von der Versicherung, die den Schaden regulieren wird? Solche Verbindungen müssen nicht ausgeschlossen sein, sollten aber offen benannt werden.

Die Unabhängigkeit ist auch für die Schadenregulierung wichtig. Wenn die Gegenseite die Schadenhöhe bestreitet, prüft sie das Gutachten auf Herkunft und Methode. Ein Gutachten mit klarer Dokumentation, nachvollziehbaren Preisen und sachlicher Begründung hält dieser Prüfung eher stand.

Sie sollten außerdem darauf achten, dass der Gutachter nicht die Reparatur verkauft. Die Begutachtung dient der Feststellung des Schadens und seiner Kosten. Die Entscheidung über die Werkstatt bleibt bei Ihnen.

Warum ein gründliches Gutachten zählt, zeigt ein echter Fall aus unseren Gutachten:

Kratzer und Eindrückungen am Heckstoßfänger eines schwarzen SUV über der Anhängerkupplung, mit Pfeilen markiert

Von außen: Kratzer und Eindrückungen am Heckstoßfänger.

Stoßfängerträger eines Fahrzeugs nach Abbau des Stoßfängers, Verformungen mit Pfeilen markiert

Nach dem Abbau des Stoßfängers: Verformungen am Träger, die von außen niemand sieht. Schadenhöhe laut Gutachten: rund 6.000 €.

Was Sie nach der Beauftragung erwarten können

Nach dem Auftrag besichtigt der Sachverständige das Fahrzeug, dokumentiert die Schäden und ermittelt die Reparaturkosten. Er erstellt einen Bericht mit Fotos, Beschreibung der Schäden und einer Kostenberechnung. Dieser Bericht ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung oder dem Schädiger.

Bitten Sie den Gutachter, Ihnen den Bericht in Kopie zu geben, bevor Sie ihn an die Versicherung weiterleiten. So behalten Sie den Überblick über die Angaben, auf die sich Ihre Forderung stützt. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Angaben zum Unfallhergang, zu Vorschäden und zur Laufleistung richtig aufgenommen wurden.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung beauftragen?

Nein. Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Eine Pflicht zur Nutzung des Gutachters der Gegenseite besteht nicht.

Was kostet das Gutachten, wenn der Unfall nicht meine Schuld war?

Für Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten bei uns kostenlos.

Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen, bevor das Gutachten vorliegt?

Das sollten Sie vermeiden. Eine Reparatur vor der Dokumentation erschwert den Nachweis des Schadens und kann die Abrechnung verzögern.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die genaue Zeit hängt vom Schaden und der Terminlage ab.

Jetzt Schaden melden

Sie haben einen Unfall gehabt und möchten Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter wahrnehmen? Rufen Sie uns rund um die Uhr unter 0711 82654569 an oder melden Sie den Schaden digital. Wir prüfen Ihren Fall und erstellen Ihr Gutachten für Ihr Fahrzeug in Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie unter Unfallgutachten Stuttgart.

Quellen

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