UVV-Prüfungen in Stuttgart: Sicherheit für Ihren Fuhrpark, die sich auszahlt

Als Unternehmer tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die regelmäßige UVV-Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf.

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Geprüft von Bahoz Baabe, Kfz-Sachverständiger (M.Sc. Mechatronik) · Berufshaftpflicht bei der Allianz · Stand: Oktober 2026

Auf einen Blick

  • Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Bußgeldern.
  • Mitarbeiterschutz: Minimierung des Unfallrisikos durch geprüfte und sichere Fahrzeuge.
  • Versicherungsschutz: Erhalt des vollen Versicherungsschutzes im Schadensfall.
  • Werterhalt des Fuhrparks: Früherkennung von Mängeln und Vermeidung teurer Folgeschäden.
  • Effizienz: Minimierung von Ausfallzeiten durch mobile Prüfung bei Ihnen vor Ort.

Warum UVV-Prüfungen für Ihr Unternehmen wichtig sind

Die DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29) schreibt die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen vor. Dies dient dem Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und dem Erhalt des Versicherungsschutzes. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern im Ernstfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes und haftungsrechtliche Konsequenzen.

Unser mobiler UVV-Prüfservice

Unabhängig, zeitnah und schnell. Wir prüfen Ihren gesamten Fuhrpark, egal ob Firmenwagen, Transporter oder spezielle Einsatzfahrzeuge.

  • Fahrzeuge (DGUV V 70)
  • Ladebordwände
  • Fahrzeughebebühnen
  • Kraftbetriebene Tore
  • Spezialfahrzeuge
Prüfer erfasst Prüfpunkte am Fahrzeug mit dem Tablet

Digitales Prüfprotokoll

Jeder Prüfpunkt wird direkt am Fahrzeug digital erfasst. Sie erhalten ein sauberes Protokoll für Ihre Unterlagen.

Der Ablauf Ihrer UVV-Prüfung: Komfortabel und präzise

  1. Zeitnahe Terminvereinbarung

    Wir finden flexibel einen Termin, der in Ihre betrieblichen Abläufe passt, auch außerhalb der Geschäftszeiten.

  2. Mobiler Vor-Ort-Service

    Unsere sachkundigen Prüfer kommen mit modernem, geeichtem Messequipment direkt zu Ihnen in den Betrieb.

  3. Sachkundige Prüfung

    Gründliche Überprüfung von Unterboden, Innenraum, Komponenten und Sicherheitseinrichtungen durch erfahrene Experten.

  4. Lückenlose Dokumentation

    Sie erhalten ein rechtssicheres UVV-Prüfprotokoll als offiziellen Nachweis für Behörden und Versicherungen.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

Alle wichtigen Antworten zur gesetzlichen Pflicht für Unternehmer.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Eine UVV-Prüfung ist eine Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift, die Unternehmen für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Arbeitsmittel durchführen lassen müssen. Sie soll sicherstellen, dass Fahrzeuge verkehrs- und betriebssicher sind und Mitarbeiter nicht durch Mängel gefährdet werden. Grundlage ist unter anderem die DGUV Vorschrift 70. Die Prüfung umfasst sicherheitsrelevante Bauteile und Einrichtungen, und das Ergebnis wird dokumentiert. In der Praxis wird sie meist jährlich durchgeführt. Es handelt sich um eine Pflicht des Arbeitgebers und nicht um eine freiwillige Zusatzleistung. Für die Dokumentation zählt, dass jede Prüfung nachvollziehbar und datiert ist.

Verpflichtet ist der Unternehmer, der Fahrzeuge oder andere Arbeitsmittel gewerblich nutzt, etwa Firmen mit Firmenwagen, Transportern oder Lkw. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der die Prüffristen festlegt und die Prüfung veranlasst. Wer die Organisation an Mitarbeiter oder Dienstleister abgibt, bleibt dennoch in der Verantwortung. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob alle betrieblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark erfasst und fristgerecht geprüft sind. Auch kleinere Betriebe mit wenigen Firmenwagen sind betroffen, sobald Fahrzeuge betrieblich genutzt werden. Auch Handwerksbetriebe mit Transportern gehören dazu, weil die Fahrzeuge dort betrieblich eingesetzt werden.

In der Praxis ist die UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge meist einmal jährlich vorgesehen. Die konkrete Frist richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Bei besonderen Belastungen oder häufigem Einsatz unter schwierigen Bedingungen können kürzere Prüffristen nötig sein. Notieren Sie die Fälligkeit jedes Fahrzeugs, damit keine Prüfung verpasst wird. Wir unterstützen Sie bei der Terminplanung, damit die Prüfungen gesammelt und mit möglichst geringen Ausfallzeiten erfolgen. Ein fester Turnus erleichtert die Planung und reduziert das Risiko, dass eine Prüfung vergessen wird.

Eine versäumte Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wesentlich gravierender kann aber sein, dass nach einem Schadenfall Fragen zur Betriebssicherheit gestellt werden. Dann kann der Versicherungsschutz gefährdet sein, und es drohen haftungsrechtliche Konsequenzen für Sie als Unternehmer, etwa wenn ein Mitarbeiter durch einen technischen Mangel verletzt wird. Eine regelmäßige Prüfung schützt also nicht nur vor Strafen, sondern auch vor dem Verlust wichtiger Absicherung. Deshalb lohnt sich ein Prüfkalender für den gesamten Fuhrpark. Im Ernstfall müssen Sie als Unternehmer nachweisen können, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig geprüft wurden. Bei unklaren Mängeln an sicherheitsrelevanten Teilen hilft ein Sondergutachten bei der Ursachenklärung.

Wir prüfen gewerblich genutzte Fahrzeuge aller Art, darunter Pkw, Lkw, Transporter wie Sprinter, Anhänger und spezielle Einsatzfahrzeuge. Dazu gehören auch Anbauten wie Ladebordwände, Fahrzeughebebühnen und kraftbetriebene Tore, sofern sie zu Ihrem Betrieb gehören. Bei Spezialfahrzeugen klären wir vorab, welche Ausstattung in den Prüfumfang fällt. So wissen Sie vor dem Termin, was geprüft wird, und können die Fahrzeuge entsprechend bereitstellen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob ein Fahrzeug oder Anbaugerät in den Prüfumfang fällt. Die genaue Liste erstellen wir gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres Fuhrparks, damit nichts übersehen wird.

Geprüft werden die sicherheitsrelevanten Bauteile und Einrichtungen des Fahrzeugs auf Zustand und Funktion, also Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk und Reifen, aber auch Unterboden, Innenraum und spezifische Ausrüstung. Jeder Prüfpunkt wird dokumentiert. Wird ein Mangel festgestellt, nennen wir ihn klar, damit Sie entscheiden können, ob das Fahrzeug weiter eingesetzt werden darf oder zuvor repariert werden muss. Bei Fahrwerksmängeln hilft zusätzlich eine Achsvermessung bei der Ursachenklärung. Der Umfang richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs und den eingesetzten Fahrzeugen. Jeder Prüfpunkt wird einzeln dokumentiert, damit Sie später nachvollziehen können, was geprüft wurde.

Ja. Damit Ihre betrieblichen Abläufe möglichst wenig gestört werden, bieten wir flexible Termine an, die nach Absprache auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten stattfinden können. Der mobile Service kommt zu Ihnen in den Betrieb, sodass die Fahrzeuge nicht extra zu einer Prüfstelle gebracht werden müssen. Stimmen Sie den Termin am besten mit Ihrer Disposition ab, damit die Fahrzeuge zur Prüfung verfügbar sind. Bei größeren Fuhrparks lohnt sich eine gesammelte Terminplanung. Eine Prüfung im Betrieb bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht aus dem Tagesgeschäft herausgenommen werden müssen.

Ja. Nach der Prüfung erhalten Sie ein UVV-Prüfprotokoll, das die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse detailliert dokumentiert. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherung und sollte dauerhaft im Fahrzeug- oder Betriebsordner abgelegt werden. Die Prüfpunkte erfassen wir digital direkt am Fahrzeug. Falls Sie zusätzlich eine Kopie für Ihre Unterlagen benötigen, sagen Sie uns das bei der Terminvereinbarung. Bewahren Sie die Protokolle zusammen mit den Fahrzeugunterlagen auf. Das Protokoll enthält Datum und Fahrzeug, damit es als Nachweis für Behörden und Versicherung taugt.

Die HU ist eine allgemeine Verkehrssicherheitsprüfung, die Fahrzeuge im Straßenverkehr regelmäßig durchlaufen. Die UVV-Prüfung ist dagegen eine spezifische Arbeitsschutzprüfung für gewerbliche Fahrzeuge. Sie geht über die HU hinaus und fokussiert die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, etwa bei Ladebordwänden oder Hebebühnen am Fahrzeug. Eine gültige HU ersetzt deshalb keine UVV-Prüfung. Beide Nachweise sollten Sie getrennt führen und dokumentieren. Die beiden Prüfungen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht. Eine HU-Plakette ersetzt also nicht die betriebliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Beides gehört in Ihre Dokumentation.

Sie erreichen uns telefonisch oder per WhatsApp. Nennen Sie uns bitte die Anzahl der Fahrzeuge, die Fahrzeugarten und den gewünschten Zeitraum. Wir stimmen dann einen Termin ab, der in Ihre Abläufe passt, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Bei größeren Fuhrparks planen wir die Prüfungen gesammelt. Benötigen Sie zusätzlich ein Gutachten für einen Nutzfahrzeugschaden, finden Sie das auf unserer Seite zum Lkw-Gutachten. Eine gesammelte Terminplanung spart Abstimmungsaufwand, besonders bei größeren Fuhrparks. Nach dem ersten Gespräch erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, der zu Ihren Betriebszeiten passt.

Ist es Zeit für die nächste UVV-Prüfung Ihres Fuhrparks?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Neben gutachterlichen Leistungen bieten wir auch einen mobilen UVV-Prüfservice, der Zeit und Kosten spart.