Unfallgutachten in Stuttgart: kostenlos bei unverschuldetem Unfall

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Wir kümmern uns um alles, von der Begutachtung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten liegt meist innerhalb von 24 Stunden vor.

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Geprüft von Bahoz Baabe, Kfz-Sachverständiger (M.Sc. Mechatronik) · Berufshaftpflicht bei der Allianz · Stand: Oktober 2026

Auf einen Blick

  • Kostenlos für Sie als Geschädigter
  • Schnelle Gutachtenerstellung i.d.R. binnen 24h
  • 100% unabhängige & neutrale Begutachtung
  • Bequemer Vor-Ort-Service (Zuhause, Werkstatt)
  • Direkte Abwicklung mit der Versicherung
  • Starkes Anwaltsnetzwerk für Ihre Rechte

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Ein detailliertes und unabhängiges Unfallgutachten ist die Grundlage, um alle Ihre finanziellen Ansprüche vollständig durchzusetzen.

  • Schadensfeststellung

    Umfassende Dokumentation aller sichtbaren und verdeckten Schäden.

  • Reparaturkosten

    Exakte Kalkulation der Kosten für Material und Arbeitszeit.

  • Fahrzeugbewertung

    Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert.

  • Wertminderung

    Berechnung des merkantilen Minderwerts Ihres Fahrzeugs.

  • Nutzungsausfall

    Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung.

  • Rechtliche Unterstützung

    Bei Bedarf Vermittlung an erfahrene Fachanwälte.

Kratzer an Kotflügel und Radlauf eines schwarzen SUV, mit Messlatte dokumentiert

Echter Fall aus unseren Gutachten

Kotflügel und Radlauf gestreift

rund 14.000 €

Von außen ein Streifschaden an Kotflügel und Radlauf. Laut Gutachten rund 14.000 €.

So läuft die Gutachtenerstellung ab

Ein klar strukturierter, schneller Prozess, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

  1. Terminvereinbarung

    Rufen Sie uns an. Wir kommen schnell zu Ihnen: nach Hause, zum Unfallort oder in Ihre Werkstatt.

  2. Gründliche Untersuchung

    Wir dokumentieren alle Schäden detailliert, lesen den Fehlerspeicher aus und führen bei Bedarf eine Achsvermessung durch.

  3. Gutachtenerstellung

    Wir erstellen ein umfassendes, juristisch anerkanntes Gutachten, das alle technischen und wirtschaftlichen Aspekte bewertet.

  4. Versand & Abwicklung

    Wir senden das Gutachten an Sie, Ihre Werkstatt, Ihren Anwalt und die Versicherung und rechnen direkt mit dieser ab.

Ihr Recht: Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten direkt von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Gutachter prüft den Unterboden am Heck eines Fahrzeugs

Auch verdeckte Schäden zählen

Wir prüfen Stoßfänger, Halterungen und Unterboden und halten jedes Detail im Foto fest. Was im Gutachten fehlt, zahlt die Versicherung nicht.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Die wichtigsten Antworten für eine reibungslose und faire Schadensregulierung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten übernehmen, soweit es zur Schadensfeststellung erforderlich ist. Die Grundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger hat den Schaden und die dafür notwendigen Kosten zu ersetzen. Sie müssen dafür nicht in Vorleistung treten. Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie als Geschädigter zunächst keine Rechnung bezahlen. Legen Sie das Gutachten zeitnah vor, statt die Versicherung erst nach Monaten zu kontaktieren. Liegt eine Teilschuld vor, wird die Kostenverteilung entsprechend der Haftungsquote geregelt.

Ein Kostenvoranschlag reicht in der Regel nur bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro. Ein Kostenvoranschlag ist eine Reparaturschätzung und enthält meist weder eine Wertminderung noch eine Berechnung des Nutzungsausfalls. Bei größeren Schäden empfehlen wir deshalb ein detailliertes Unfallgutachten. Nur so lassen sich alle Positionen dokumentieren, die Sie geltend machen können: die Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung. Bei unverschuldetem Unfall kostet Sie das Gutachten nichts. Ob ein Kostenvoranschlag als Ausgangspunkt taugt, prüfen wir im Erstgespräch anhand von Schadenbild und Fahrzeugalter.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort oder in Ihre Werkstatt und erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Die Abwicklung mit der Versicherung kann je nach Komplexität trotzdem dauern, etwa wenn die Schuldfrage streitig ist. Rufen Sie uns möglichst am Unfalltag an, bevor das Fahrzeug repariert wird, damit die Schäden noch vollständig dokumentiert werden können. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB). Warten Sie trotzdem nicht, denn Spuren und Schäden lassen sich später schwerer belegen. Die Versicherung wartet bei komplexen Fällen oft auf vollständige Unterlagen, deshalb sollten alle Fotos und Angaben früh vorliegen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein vergleichbares, gebrauchtes Fahrzeug mit ähnlicher Ausstattung und Laufleistung am Markt zu kaufen. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist, etwa wenn ein Händler es im beschädigten Zustand aufkauft. Beide Werte entscheiden mit darüber, ob sich eine Reparatur lohnt. Die Rechtsprechung lässt eine fachgerecht nachgewiesene Reparatur bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zu. Ist die Reparatur teurer, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und Sie erhalten in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Diese Werte sind die Grundlage für jede Abrechnung eines Totalschadens und sollten im Gutachten nachvollziehbar begründet sein.

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Höhe orientiert sich an den im Gutachten ermittelten Reparaturkosten. Das Geld dürfen Sie frei verwenden, etwa für eine Reparatur in Eigenregie, einen anderen Wagen oder einen Restwertverkauf. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Umsatzsteuer in der Regel nur erstattet, wenn Sie die Reparatur tatsächlich ausführen lassen. Ob der Weg für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam anhand der Zahlen im Gutachten. Eine Entscheidung zwischen fiktiver und tatsächlicher Abrechnung sollten Sie erst treffen, wenn das Gutachten vorliegt.

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie können sich für eine Markenwerkstatt oder eine freie Werkstatt entscheiden. Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Wichtig ist, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt und die Kosten angemessen sind. Wir empfehlen, den Reparaturauftrag erst nach Fertigstellung des Gutachtens zu erteilen, damit die Positionen zusammenpassen und die Versicherung den Auftrag nachvollziehen kann. Lassen Sie vor Reparaturbeginn keine Arbeiten ohne Abstimmung ausführen, damit die Kosten später nachvollziehbar bleiben.

Ein unfallfreies Fahrzeug ist mehr wert als ein repariertes Unfallfahrzeug, auch wenn die Reparatur fachgerecht war. Die merkantile Wertminderung ist der finanzielle Ausgleich für diesen Verlust, den Käufer am Gebrauchtwagenmarkt einpreisen. Sie wird im Gutachten ermittelt und hängt unter anderem von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenhöhe und dem Eingriff in die Karosserie ab. Bei sehr alten oder stark gelaufenen Fahrzeugen fällt sie oft geringer aus oder entfällt. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Die Wertminderung machen Sie zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend. Die Höhe hängt im Einzelfall von Alter, Laufleistung und Schadenhöhe ab, deshalb wird sie im Gutachten konkret berechnet.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Bei Pkw wird sie häufig nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch berechnet, die pro Tag einen festen Betrag je Fahrzeugklasse vorgibt. Den Anspruch haben Sie auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Er endet, sobald die Reparatur bei zumutbarer Dauer abgeschlossen sein müsste. Bei einem Totalschaden kann er bis zur Wiederbeschaffung reichen. Das Gutachten dokumentiert Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, damit der Zeitraum belegbar ist. Die tägliche Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, die Gesamtsumme nach der nachgewiesenen Dauer.

Ein Unfallrekonstruktionsgutachten analysiert technisch den Ablauf eines Unfalls, etwa anhand von Schadensbildern, Spuren und Fahrzeugpositionen. Es ist sinnvoll, wenn der Hergang unklar ist, die Schuldfrage streitig bleibt oder hohe Personen- und Sachschäden im Raum stehen. Für die reine Bezifferung des Schadens brauchen Sie es meist nicht. Ist der Hergang strittig, sichern Sie die Schadensdokumentation zusätzlich mit unserem Beweisgutachten. Bei ungeklärten Ursachen kommt auch ein Sondergutachten in Betracht. Ein solches Gutachten ist aufwendig, daher prüfen wir vorab, ob die vorhandenen Beweise nicht schon ausreichen.

Als Unfallverursacher melden Sie den Schaden an Ihre eigene Kaskoversicherung, sofern Sie eine Teil- oder Vollkasko haben. Dort gelten andere Regeln als bei einem unverschuldeten Unfall: Ihre Versicherung entscheidet in der Regel, welcher Gutachter beauftragt wird, und Sie haben weniger Entscheidungsfreiheit. Der eigene Schaden wird in aller Regel nicht von der Haftpflicht des Gegners gezahlt. Die Einzelheiten erklärt unser Kaskogutachten. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie etwas verändern, und melden Sie ihn zügig. Auch dann lohnt sich eine saubere Dokumentation, denn sie hilft bei der Schuldfrage und bei Fragen zur Schadenhöhe.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Kürzungen begründen Versicherungen oft mit Vorschäden, Reparaturpreisen oder der Dauer des Nutzungsausfalls. Lassen Sie sich die Kürzung schriftlich begründen und prüfen Sie, ob die Begründung fachlich trägt. Bei hartnäckigen Kürzungen ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, und Rechtsanwaltskosten sind bei unverschuldetem Unfall in der Regel im angemessenen Umfang erstattungsfähig. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Anwalt aus unserem Netzwerk und stellen Ihnen das Gutachten als Grundlage zur Verfügung. Bewahren Sie alle Schreiben der Versicherung auf, denn Fristen und Begründungen sind wichtige Belege.

Den Schaden können Sie online über unser Formular Unfallschaden digital melden erfassen. Dort geben Sie an, wer den Unfall verschuldet hat, und laden Fotos hoch. Direkt nach einem Unfall geht ein Anruf jedoch schneller, denn wir sind auch rund um die Uhr erreichbar und können oft noch am selben Tag zu Ihnen kommen. Notieren Sie außerdem Namen, Kennzeichen und Versicherung der Gegenseite, sofern Sie diese erhalten haben. Halten Sie Fahrzeugschein und Versicherungsdaten bereit, dann geht die Meldung schneller. Schicken Sie uns bei der Meldung auch die Daten der Gegenseite und den Unfallort, falls bekannt.

Ja, das Prinzip ist gleich: Bei unverschuldetem Unfall haben Sie freie Gutachterwahl, und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei Motorrädern geht es häufig um Rahmen, Gabel und Verkleidung, bei Lkw um Aufbau, Ladungsschäden und den Nutzungsausfall, der den Betrieb trifft. Details finden Sie auf unseren Seiten für Motorradgutachten und Lkw-Gutachten. Bei Schäden mit mehreren Beteiligten sprechen Sie uns am besten zuerst an, damit die Begutachtung von Anfang an sauber aufgesetzt wird. Bei Fahrzeugen mit Anhänger prüfen wir zudem, welche Teile des Gespanns beschädigt wurden. Auch dort gelten dieselben Grundregeln zur Gutachterwahl.

Ja, wenn die Werkstatt nach dem Unfall eine Rechnung stellt, die Ihnen zu hoch oder unklar erscheint, können wir diese unabhängig prüfen. Dabei werden Ersatzteilpreise, Stundensätze und der Umfang der Reparatur kontrolliert. Das Ergebnis dokumentieren wir schriftlich. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer Rechnungsprüfung. Die Erstberatung ist kostenlos. So erhalten Sie vor der Zahlung Klarheit darüber, welche Positionen aus dem Unfall stammen und welche Sie prüfen sollten. Gerade nach Unfallreparaturen ist das sinnvoll, weil bei Ersatzteilen und Arbeitszeiten viele Positionen zu prüfen sind.

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Wir sorgen für eine schnelle und für Sie kostenlose Abwicklung Ihres Unfallschadens. Die Erstberatung ist kostenlos.